Exmatrikulation

Ich werde mich exmatrikulieren: Muss ich meine UNIcard zurück geben?

Die UNIcard muss man bei der Exmatrikulation nicht zurück geben. Abgesehen vom Strichcode für die Universitätsbibliothek Basel (UB), der gültig bleibt, werden die Funktionen (z.B. Zutritt) nach der Exmatrikulation gesperrt.

Wie erhalte ich mein Restguthaben von der UNIcard zurück?

Das Reglement zur Nutzung der UNIcard sieht vor, dass Studierende nach der Exmatrikulation ein verbleibendes Guthaben ab 25 CHF zurückerstattet bekommen.

Studierende und Doktorierende können bis zu 6 Monate nach Ablauf der letzten Semestergültigkeit ihre IBAN in den Online Services (services.unibas.ch) eintragen. Danach wird das Restguthaben nach der Exmatrikulation an die hinterlegt IBAN überweisen. Bitte deachten Sie, dass die Wohnadresse bei der Bank und bei der Universität identisch sein müssen, da die Bank ansonsten die Überweisung abweist.

Der Account wird ca. ein Jahr nach der Exmatrikulation (31.1.xx oder 31,8.xx) deaktiviert. Erst ab diesem Zeitpunkt findet die Rückzahlung des Guthabens statt.

Bei Personen, welche weiterhin eine Funktion an der Universität ausüben (z. B. Anstellung oder Paragraph 3) erfolgt keine Rückzahlung, wenn der Übertritt nahtlos verläuft.

Nicht eingeforderte Restguthaben und solche unter 25 CHF, fallen nach Ablauf der Frist dem Stipendienfonds der Universität Basel zu.

TIPP:

Wenn Ihr Guthaben, vor dem Austritt bzw. Exmatrikulation, weniger  als 25 CHF beträgt und Sie wollen nicht, dass es dem Stipendienfonds übertragen wird, haben Sie zwei Möglichkeiten.

  •     Sie können Restguthaben via Polyright Cashless einer anderen Person übertragen.
  •     Sie laden das Guthaben auf, so dass der Kontostand 25 CHF oder mehr beträgt.